Rechtsprechung
BayObLG, 27.05.1974 - BReg. 1 Z 38/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1974, 223
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3.) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1967, 418/421; 1972, 383/384; 1974, 223/224; 1975, 86/88; 1976, 151/154 f.;… Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl RdNr. 32 m.Nachw. FN 9, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 26, 28, je zu § 73).Die Verweisung dieser Kollisionsnormen stellt eine Gesamtverweisung dar (RGZ 136, 361/365; BGHZ 28, 375/380; BayObLGZ 1972, 383/385; 1974, 223/224); Bezug genommen wird danach auf das Heimatrecht unter Einschluß seiner IPR-Normen.
Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht Bd. V US-Grundzüge C I RdNr. 35 d S. 40/6) kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil" oder "letzter Aufenthalt" (Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 79 ff.; vgl. BayObLGZ 1974, 223/224; 1975, 86/88) zum Recht des Staates New Jersey.
Das deutsche Recht beachtet diese Zurückverweisung ( Art. 27 EGBGB ), sieht sie jedoch als Zurückverweisung auf seine erbrechtlichen Sachnormen an (BayObLGZ 1972, 383/386; 1974, 223/225, je m.Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
Ausreichende richterliche Erforschung des Sachverhaltes; Erbrechtliche …
Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = NJW 1975, 1075; BayObLGZ 1980, 42 ff.).Die Verweisung dieser Kollisionsnorm stellt eine Gesamtverweisung dar; in Bezug genommen wird daher das letzte Heimatrecht des Erblassers unter Einschluß seiner IPR-Normen (Art. 4 I 1 EGBGB, BWNotZ 1987, 97 ff.; u. a. auch BayObLGZ 1974, 223 (224)).
- BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 109/75
Kriterien für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung in Form eines …
Ergänzend ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, daß die Vernehmung des Testamentsvollstreckers als Zeuge im Erbscheinsverfahren nicht zulässig war, weil dieser Beteiligter ist (BayObLGZ 1974, 223/224).